Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann online beim Vorstand beantragt werden.
Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag, der am 15.02. des laufenden Jahres fällig ist. Er wird per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Das Beitragsjahr im HCE beginnt am 15.02. und endet am 14.02. des Folgejahres. Die Beendigung der Mitgliedschaft ist nur zum 14.02. des Beitragsjahres mit einer Kündigungsfrist von mindestens 6 Wochen (zum 31.12.) möglich. Rücklastschriftgebühren hat das Mitglied dem Verein zu erstatten. In begründeten Ausnahmefällen ist auf schriftlichen Antrag eine halbjährliche Zahlungsweise möglich. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
Beitragsordnung
